Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum des Inkrafttretens: 5. November 2020
Aktualisiert am: 18. März 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Diese Kunden-Servicebedingungen, zusammen mit allen Bestellformularen und ggf. den dazugehörigen Anlagen (zusammenfassend als "Vereinbarung" bezeichnet), legen die Bedingungen fest, unter denen der in Abschnitt 11.10 genannte Remo-Vertragspartner (Remo") Ihnen (Kunde") Zugang zum Remo-Service gewährt.

Zugang und Nutzung
  1. Bereitstellung des Zugangs. Vorbehaltlich des Eingangs der anwendbaren Gebühren für die im entsprechenden Bestellformular angegebenen oder vom Kunden auf der Remo-Anwendung oder -Website ausgewählten Dienste (der "Dienst") und der vorliegenden Bedingungen gewährt Remo dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, während der Laufzeit dieses Vertrags auf den Dienst zuzugreifen und diesen zu nutzen, und zwar ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags, der Datenschutzrichtlinie von Remo, die unter https://remo.co/privacy-policy/ (die "Datenschutzrichtlinie") zu finden ist, und etwaigen von Remo bereitgestellten Spezifikationen, Anweisungen und Dokumentationen (zusammen die "Dokumentation"). Gegebenenfalls unterliegt diese Nutzung den Bedingungen eines oder mehrerer Bestellformulare, die zwischen Remo und dem Kunden auszufertigen sind (jeweils ein "Bestellformular"). Der Kunde darf den Dienst und die Dokumentation ausschliesslich für seine eigenen internen Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit den hierin und in den Bestellformularen festgelegten Beschränkungen verwenden. Nur Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter und andere Personen des Kunden, (i) die vom Kunden autorisiert sind, auf den Dienst zuzugreifen und ihn im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu nutzen, und (ii) für die der Zugang zum Dienst im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, dürfen auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen ("autorisierte Benutzer"). Der Kunde wird keinem autorisierten Benutzer Zugang zum Dienst gewähren, es sei denn, dies geschieht gemäß den Remo-Benutzungsbedingungen, die unter https://remo.co/terms-of-service/ zu finden sind und die die Nutzung der Dienste durch solche autorisierten Benutzer regeln.
  2. Unterstützung. Sofern auf dem jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben, bemüht sich Remo in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, autorisierten Benutzern rund um die Uhr Standard-Support per E-Mail und Chat zu bieten.
  3. Zusätzliche Dienstleistungen. Während der Laufzeit dieses Vertrags kann Remo sich bereit erklären, dem Kunden zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, die in den hierunter ausgeführten Bestellformularen aufgeführt sind. Sofern in diesem Vertrag oder in einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, darf nichts als Garantie für künftige Dienstleistungen außerhalb des Umfangs eines ausgeführten Bestellformulars ausgelegt werden.
  4. Aussetzung des Zugangs. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann Remo den Zugriff des Kunden oder eines autorisierten Benutzers auf einen Teil oder den gesamten Dienst vorübergehend aussetzen, wenn: (i) Remo nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass (A) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Remo IP vorliegt, (B) die Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer die Remo IP oder einen anderen Kunden oder Anbieter von Remo stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, (C) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer die Remo IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten oder anderweitig unter Verletzung der Bedingungen dieses Vertrags, einschließlich der Bestellformulare, nutzt; oder (D) die Bereitstellung des Dienstes durch Remo an den Kunden oder einen autorisierten Benutzer durch geltendes Recht untersagt ist, oder (ii) ein Anbieter von Remo den Zugang von Remo zu oder die Nutzung von Diensten oder Produkten Dritter, die für den Zugriff des Kunden auf den Dienst erforderlich sind, ausgesetzt oder beendet hat (eine solche Aussetzung ist eine "Dienstaussetzung"). Remo unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um den Kunden schriftlich über die Aussetzung des Dienstes zu informieren und im Falle einer Aussetzung des Dienstes Aktualisierungen bezüglich der Wiederaufnahme des Zugriffs auf den Dienst nach einer Aussetzung des Dienstes bereitzustellen. Im Falle einer Serviceunterbrechung wird Remo alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Zugriff auf den Service so schnell wie möglich wiederherzustellen, nachdem das Ereignis, das zur Serviceunterbrechung geführt hat, behoben wurde. Remo haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder sonstige Folgen, die dem Kunden oder Dritten infolge einer Service-Suspendierung entstehen können.
Finanzielle Bedingungen
  1. Gebühren im Allgemeinen. Der Kunde zahlt an Remo die Gebühren, die im jeweiligen Bestellformular festgelegt sind, oder, falls dem Kunden kein Bestellformular zur Verfügung gestellt wird, zahlt der Kunde an Remo die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren für den jeweiligen Abonnementplan, den der Kunde unter https://remo.co/conference-pricing/ ausgewählt hat (jeweils ein "Abonnementplan"). Remo behält sich das Recht vor, die in den Abonnementplänen enthaltenen Funktionen, den Preis der Abonnementpläne und die Struktur der Abonnementpläne jederzeit zu ändern.
  2. Zeitpunkt der Zahlung. Sofern auf einem Bestellformular nicht anders angegeben, sind alle Gebühren im Voraus zu zahlen. Der Kunde zahlt für wiederkehrende Abonnementpläne jeden Monat oder jedes Jahr im Voraus, am Tag des Monats, in dem das Abonnement erstellt wurde.
  3. Art der Zahlung. Sofern Remo nicht schriftlich etwas anderes festlegt, sind alle fälligen und zahlbaren Beträge (a) in US-Dollar und (b) per Scheck oder Barzahlung in sofort verfügbaren Mitteln auf ein von Remo angegebenes Konto, per Kredit-/Debitkarte über einen von Remo autorisierten Zahlungsabwickler oder auf eine andere von Remo schriftlich genehmigte Weise zu zahlen. Die Zahlungsverarbeitungsdienste für Remo, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung von Kreditkartendaten, werden von Stripe Payments Europe, Ltd. ("Stripe") erbracht und unterliegen dem Stripe Services Agreement ("Stripe Services Agreement"). Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen oder weiterhin als Remo-Kunde tätig sind, erklären Sie sich mit der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung einverstanden, die von Stripe von Zeit zu Zeit geändert werden kann. Als Bedingung dafÃ?r, dass Remo Zahlungsabwicklungsdienste Ã?ber Stripe ermöglicht, verpflichten Sie sich, Remo genaue und vollstÃ?ndige Informationen Ã?ber Sie und Ihr Unternehmen zur VerfÃ?gung zu stellen, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der fÃ?r die Zahlungsabwicklungsdienste erforderlich ist. Die Abonnementverwaltungsdienste für Remo, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung von Abonnentendaten, werden von ChargeBee INC. ("ChargeBee") bereitgestellt und unterliegen den ChargeBee-Servicebedingungen ("ChargeBee-Servicebedingungen"). Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen oder weiterhin als Remo-Kunde tätig sind, erklären Sie sich mit den ChargeBee-Leistungsbedingungen einverstanden, die von ChargeBee von Zeit zu Zeit geändert werden können.
  4. Zinsen und Steuern. Auf verspätete Zahlungen werden Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz (wie in Abschnitt 7.2 definiert) fällig, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, und zwar ab dem Tag, an dem der Betrag fällig ist, bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Betrags. Der Kunde ist verantwortlich fÃ?r alle Umsatz- und Ã?hnlichen Steuern sowie alle Ã?hnlichen GebÃ?hren, die fÃ?r die Bereitstellung des Dienstes erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem Nettoeinkommen von Remo basieren, und muss diese zahlen.
Kundenbeschränkungen und Verantwortlichkeiten
  1. Beschränkung der Nutzung des Dienstes. Der Kunde darf den Dienst nicht für Zwecke nutzen, die über den in diesem Vertrag gewährten Zugang hinausgehen. Sofern nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet, darf der Kunde autorisierten Benutzern Folgendes nicht gestatten: (a) den Dienst oder die Dokumentation (oder Bestandteile davon) zu modifizieren, offenzulegen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (b) den Dienst oder die Dokumentation (oder Bestandteile davon) unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, abzutreten oder anderweitig verfügbar zu machen; (c) den Dienst ganz oder teilweise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, zu adaptieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen, Algorithmen oder eine Softwarekomponente des Dienstes abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen; (d) den Dienst zu nutzen, um Viren, Softwareroutinen oder andere Codes zu speichern oder zu übertragen, die dazu bestimmt sind, einen unbefugten Zugriff zu ermöglichen, Software, Hardware oder Daten zu deaktivieren, zu löschen oder anderweitig zu schädigen oder andere schädliche Handlungen auszuführen; (e) den Dienst oder die Dokumentation in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verstößt, diese unterschlägt oder anderweitig verletzt oder die/der gegen geltende Gesetze verstößt; oder (f) Eigentumshinweise von dem Dienst oder der Dokumentation zu entfernen. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, den unbefugten Zugriff auf und die unbefugte Verwendung von Passwörtern zu verhindern, und wird Remo unverzüglich schriftlich über jede unbefugte Verwendung informieren, von der er Kenntnis erlangt.
  2. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für: (a) die Beschaffung und Aufrechterhaltung aller Geräte und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit dem Dienst, den Zugriff auf den Dienst oder die anderweitige Nutzung des Dienstes erforderlich sind; (b) die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Infrastruktur, der Geräte, der Konten, der Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungs- und Benutzerkennwörter) und der Dateien des Kunden; und (c) alle Handlungen und Unterlassungen der autorisierten Benutzer und der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen in Verbindung mit ihrer Nutzung des Dienstes.
Vertraulichkeit
  1. Definition. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die der anderen Partei (der "empfangenden Partei") von einer Partei (der "offenlegenden Partei") offengelegt werden (sei es in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger materieller oder immaterieller Form) und die diese Vereinbarung oder die offenlegende Partei betreffen oder mit ihr in Zusammenhang stehen (unabhängig davon, ob vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens) und die von der offenlegenden Partei als "vertraulich" oder "urheberrechtlich geschützt" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind oder die aufgrund des Kontexts und der Art der Informationen in anderer Weise als vertraulich angesehen werden sollten.
  2. Verpflichtungen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht zu verwenden, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; allerdings sind Geschäftsgeheimnisse so lange vertraulich zu behandeln, wie diese Informationen nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis geschützt werden können. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen und geschützten Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als der angemessenen Sorgfalt. Vertrauliche Informationen werden von der empfangenden Partei ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwendet. Darüber hinaus wird die empfangende Partei vertrauliche Informationen nur ihren Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern und/oder Auftragnehmern offenlegen, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um ihre Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen, und auch nur dann, wenn diese Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer an Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese vertraulichen Informationen gebunden sind, die nicht weniger restriktiv sind als die in diesem Abschnitt 4.2 enthaltenen Geheimhaltungsverpflichtungen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung als vertrauliche Informationen beider Parteien behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden, jedoch mit der Maßgabe, dass jede Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung (a) gegenüber den Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Finanzierungsquellen und deren Beratern, (b) in Verbindung mit der Durchsetzung dieser Vereinbarung oder der Rechte aus dieser Vereinbarung oder (c) in Verbindung mit einer tatsächlichen oder geplanten Fusion, Übernahme oder ähnlichen Transaktion offenlegen kann.
  3. Ausnahmen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung zählen zu den vertraulichen Informationen keine Informationen, die: (a) die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung und ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie in ihrem Besitz waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; (c) von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie von ihr unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) die die empfangende Partei von einer dritten Partei ohne Einschränkung der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung erhält. Darüber hinaus kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen offenlegen, die aufgrund geltender Gesetze oder aufgrund einer Vorladung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer anderen staatlichen Behörde (jeweils eine "Anordnung") offengelegt werden müssen, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass die empfangende Partei: (i) soweit nach geltendem Recht zulässig, die offenlegende Partei unverzüglich nach Erhalt der Anordnung schriftlich davon in Kenntnis setzt; und (ii) vor der Offenlegung umfassend mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, um ihr Gelegenheit zu geben, etwaige Einwände gegen die Offenlegung der in der Anordnung geforderten Informationen vorzubringen und eine Schutzanordnung oder andere angemessene Abhilfe zu erwirken.
  4. Rechtsbehelfe. Die empfangende Partei erkennt an, dass jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden für die offenlegende Partei führen kann, der durch die Zahlung von Schadenersatz nicht angemessen ausgeglichen werden könnte. Zusätzlich zu allen anderen rechtlichen und billigen Rechtsmitteln, die zur Verfügung stehen, ist die offenlegende Partei berechtigt, bei jedem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch gegen jede Verletzung oder drohende Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch die empfangende Partei geltend zu machen, ohne dass sie einen tatsächlichen Schaden oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden nachweisen, die Unzulänglichkeit ihrer Rechtsmittel nachweisen oder eine Kaution oder sonstige Sicherheit stellen muss.
  5. Mutmaßlicher Datenschutzverstoß. Falls der Kunde der Meinung ist, dass durch den Dienst oder aufgrund des Dienstes ein Datenschutzverstoß stattgefunden hat, wird der Kunde Remo unverzüglich per E-Mail unter support@remo.co kontaktieren und Remo eine angemessene Frist zur Untersuchung und Beantwortung eines solchen Anspruchs einräumen, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten, bevor der behauptete Datenschutzverstoß an Dritte weitergegeben wird. Remo wird alle ordnungsgemäß gemeldeten Ansprüche unverzüglich untersuchen.
Rechte an geistigem Eigentum
  1. Remo IP. Der Kunde erkennt an, dass Remo im Verhältnis zwischen dem Kunden und Remo alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an dem Dienst, der Dokumentation und jeglichem geistigen Eigentum besitzt, das dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer in Verbindung mit dem Vorgenannten zur Verfügung gestellt wird ("Remo IP"). Zur Klarstellung: Remo IP umfasst Remo Analytic Data und alle Informationen, Daten oder andere Inhalte, die aus der Überwachung des Zugriffs oder der Nutzung des Dienstes durch den Kunden durch Remo abgeleitet werden, nicht jedoch Kundendaten.
  2. Vorbehalt von Rechten. Remo behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen werden dem Kunden oder Dritten durch diesen Vertrag weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Anteile an dem geistigen Eigentum von Remo gewährt.
  3. Rückmeldung. Wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer schriftliche Vorschläge oder empfohlene Änderungen am geistigen Eigentum von Remo einreicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Merkmale oder Funktionen in diesem Zusammenhang, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches (zusammenfassend als "Feedback" bezeichnet), steht es Remo frei, dieses Feedback zu verwenden, unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Beschränkungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback betreffen. Der Kunde überträgt hiermit im Namen des Kunden und im Namen seiner autorisierten Benutzer und/oder Vertreter alle geistigen Eigentumsrechte an den Rückmeldungen für jeden beliebigen Zweck an Remo, obwohl Remo nicht verpflichtet ist, die Rückmeldungen zu verwenden.
  4. Verwendung von Kundenmarken. Der Kunde ist Eigentümer und behält alle Rechte, Titel und Anteile an dem Namen, dem Logo, den Marken und Dienstleistungsmarken in Bezug auf das Geschäft des Kunden sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Ungeachtet des Vorstehenden hat Remo das Recht, den Namen des Kunden zu Werbezwecken auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, um den Kunden als Kunden von Remo zu bezeichnen.
Kundendaten
  1. Eigentum an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Remo hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung und anderweitigen Nutzung und Darstellung der Kundendaten sowie zur Vornahme aller Handlungen in Bezug auf die Kundendaten, die für Remo zur Bereitstellung des Service für den Kunden erforderlich sind. Der Begriff "Kundendaten" bezeichnet, abgesehen von Remo-Analysedaten, Informationen, Daten und andere Inhalte in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die vom oder im Namen des Auftraggebers oder eines autorisierten Benutzers über den Service eingereicht, veröffentlicht oder anderweitig übermittelt werden.
  2. Analytische Daten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Remo anonyme und zusammengefasste Statistiken über die Nutzung des Dienstes und/oder über Personen oder Einrichtungen, die mit dem Dienst interagieren (zusammenfassend "Remo-Analysedaten"), überwachen, sammeln, verwenden und speichern darf. Der Kunde gewährt Remo und den mit ihr verbundenen Unternehmen eine unbegrenzte, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der in den Remo Analytic Data enthaltenen Kundendaten für alle internen Geschäftszwecke.Remo behält sich das Recht vor, Grundrisse zu bearbeiten, um die Funktionalität der Remo-Plattform zu erhalten.
Zusicherungen, Garantien und Rechtsbehelfe
  1. Zusicherungen und Garantien von Remo. Remo sichert zu und gewährleistet, dass der Dienst, wenn er in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Dokumentation aufgerufen und verwendet wird, in allen wesentlichen Aspekten mit der Dokumentation und allen anderen im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Dienste Dritter (wie unten definiert), und Remo lehnt jegliche Gewährleistung strikt ab.
  2. Zusicherungen und Garantien des Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er: (a) den Dienst nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und allen anwendbaren lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, Regeln, Anordnungen und Verordnungen (zusammenfassend "Gesetze") nutzen wird; und (b) bei der Nutzung des Dienstes nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen wird.
  3. Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 7.1 WIRD DAS IP VON REMO OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND REMO LEHNT JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH) AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE KRAFT GESETZES, AUFGRUND VON HANDELSBRAUCH, DURCH HANDELSBRAUCH ODER AUF ANDERE WEISE ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER: (A) GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT; (B) GARANTIEN FÜR DIE EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (UNABHÄNGIG DAVON, OB REMO VON EINEM SOLCHEN ZWECK WEISS, IHN KENNEN MUSSTE, DARÜBER INFORMIERT WURDE ODER ANDERWEITIG DAVON KENNTNIS HAT); UND (C) GARANTIEN FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 7.1 ÜBERNIMMT REMO KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DAS IP VON REMO ODER IRGENDWELCHE PRODUKTE ODER ERGEBNISSE IHRER VERWENDUNG DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON ENTSPRECHEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN, MIT SOFTWARE, SYSTEMEN ODER ANDEREN DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT DIESEN ZUSAMMENARBEITEN, ODER DASS SIE SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.
Entschädigungsverpflichtungen
  1. Entschädigung durch Remo. Remo verteidigt den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter ("Entschädigungsempfänger des Kunden") auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche, Prozesse, Klagen oder Verfahren Dritter (jeweils ein "Anspruch") und stellt den Kunden von allen damit verbundenen Schäden, Zahlungen, Mängeln, Geldstrafen, Urteilen, Vergleichen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich, (zusammenfassend als "Verluste" bezeichnet), die von einem zuständigen Gericht zugesprochen werden oder in einem von Remo vorab schriftlich genehmigten Vergleich enthalten sind, soweit sie sich aus der Behauptung ergeben, dass der Dienst die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten verletzt oder damit in Zusammenhang stehen. Im Falle eines Anspruchs gemäß diesem Abschnitt 8.1 kann Remo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) für den Kunden das Recht erwirken, die dem Kunden gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte weiterhin auszuüben; (ii) die angeblich verletzende Komponente durch eine gleichwertige, nicht verletzende Komponente ersetzen; oder (iii) den Dienst so ändern, dass er nicht mehr verletzend ist. Falls keiner der Unterabschnitte (i), (ii) oder (iii) des vorstehenden Satzes zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erreicht werden kann, ist Remo berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen. Bei einer Beendigung dieser Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 8.1 muss der Kunde die Nutzung des geistigen Eigentums von Remo einstellen, und Remo erstattet die Gebühren, die der Kunde an Remo für den Dienst gezahlt hat, anteilig für jeden Zeitraum während der Laufzeit dieser Vereinbarung, in dem der Dienst für den Kunden erbracht wurde. Die Entschädigungsverpflichtungen von Remo erstrecken sich nicht auf Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben (A) die Nutzung des Dienstes in Kombination mit Geräten, Software, Daten oder anderen Materialien, die nicht von Remo bereitgestellt oder genehmigt wurden; (B) jegliche Änderung des Dienstes, die nicht ausdrücklich von Remo genehmigt wurde; (C) die Nutzung des Dienstes durch den Kunden in einer Weise, die den Bedingungen dieses Vertrags widerspricht, wenn die Rechtsverletzung ohne diese Nutzung nicht stattgefunden hätte; (D) Kundendaten; oder (E) Dienste von Drittanbietern.
  2. Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Remo und seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter ("Remo-Entschädigungsempfänger") auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche und stellt die Remo-Entschädigungsempfänger von jeglichen damit verbundenen Verlusten frei, die von einem zuständigen Gericht zuerkannt werden oder in einem vom Kunden im Voraus schriftlich genehmigten Vergleich enthalten sind, soweit sie aus einem Anspruch entstehen oder damit zusammenhängen, dass die Kundendaten oder eine Nutzung der Kundendaten gemäß diesem Vertrag die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen.
  3. Verfahren. Die Verpflichtung jeder Partei, die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 8 zu entschädigen, ist an die Bedingung geknüpft, dass die entschädigte Partei: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis zu setzen, sobald die entschädigte Partei von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat (vorausgesetzt, dass das Versäumnis, die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, die Verpflichtungen der entschädigenden Partei gemäß Abschnitt 8 nicht mindert, sofern eine damit verbundene Verzögerung die Verteidigung der betreffenden Ansprüche nicht wesentlich beeinträchtigt oder erschwert); (b) der entschädigenden Partei die Möglichkeit einzuräumen, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung (einschließlich des Rechts der entschädigenden Partei, einen Rechtsbeistand ihrer Wahl auszuwählen und einzusetzen) und die Beilegung des Anspruchs zu übernehmen (mit der Ausnahme, dass die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei für jeden Vergleich erforderlich ist, von dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er eine positive Verpflichtung der entschädigten Partei erfordert); und (c) der entschädigenden Partei eine angemessene Zusammenarbeit zu gewähren und auf Ersuchen und Kosten der entschädigenden Partei Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs zu leisten.
  4. Einziger Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT DIE EINZIGEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON REMO FÜR TATSÄCHLICHE, DROHENDE ODER ANGEBLICHE ANSPRÜCHE FEST, DASS DER SERVICE GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZT, UNTERSCHLÄGT ODER ANDERWEITIG VERLETZT.
Beschränkung der Haftung

SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, (A) HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR DATENVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, ERSATZLEISTUNGEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, VERLÄSSLICHE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE; UND (B) DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ÜBERSTEIGT NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE, DIE DEM EREIGNIS, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG GEFÜHRT HAT, UNMITTELBAR VORAUSGEGANGEN SIND, AN REMO GEZAHLT HAT.

Laufzeit, Beendigung und Wirkung der Beendigung
  1. Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt für die Dauer aller Bestellformulare oder Abonnementpläne in Kraft, sofern er nicht früher gemäß diesem Abschnitt 10 (die "Laufzeit") gekündigt wird. In jedem Bestellformular wird eine Laufzeit angegeben, die für das jeweilige Bestellformular gilt. Sollte der Kunde über kein aktives Bestellformular oder Abonnementplan verfügen, gilt diese Vereinbarung als beendet.
  2. Beendigung. Ungeachtet von Abschnitt 10.1 kann jede Partei diese Vereinbarung wie folgt kündigen: (a) wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt (einschließlich, ohne Einschränkung, im Falle des Kunden, der Nichtzahlung von Gebühren bei Fälligkeit und der Nutzung des Dienstes in unzulässiger Weise) und dieses Versäumnis nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über eine solche Verletzung behebt (es sei denn, die Verletzung ist so beschaffen, dass sie nicht behoben werden kann; in diesem Fall kann die nicht verletzende Partei diese Vereinbarung sofort nach schriftlicher Mitteilung kündigen); (b) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder zahlungsunfähig wird, schriftlich einräumt, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder unter die direkte Kontrolle eines Treuhänders, Konkursverwalters oder einer ähnlichen Behörde gerät; oder (c) wenn in dieser Vereinbarung etwas anderes ausdrücklich festgelegt ist.
  3. Auswirkung der Beendigung. Bei einer Beendigung dieser Vereinbarung: (a) erlöschen alle dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum von Remo und den Dienst unverzüglich, (b) der Kunde zahlt Remo unverzüglich alle bis zum Datum der Beendigung fälligen und zahlbaren Beträge, (c) außer bei einer Beendigung durch den Kunden gemäß Abschnitt 10.2(a) ist Remo nicht verpflichtet, im Voraus bezahlte Gebühren zurückzuerstatten, und (d) die empfangende Partei wird nach Wahl der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz der empfangenden Partei befinden, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückgeben oder vernichten. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung überdauern alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Art und ihres Zusammenhangs dazu bestimmt sind, diese Vereinbarung zu überdauern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung unbezahlter Gebühren und die Abschnitte 4 bis einschließlich 11), jede Beendigung dieser Vereinbarung.
Allgemeine Bestimmungen
  1. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, der Datenschutzrichtlinie und aller anderen Dokumente, die hierin durch Verweis aufgenommen wurden, stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge, Verhandlungen, Gespräche, Diskussionen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand sowie alle früheren Geschäfte oder Branchengewohnheiten.
  2. Unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien wird zu irgendeinem Zweck als Vertreter, Franchisegeber, Franchisegeber, Angestellter, Repräsentant, Eigentümer oder Partner der anderen Partei angesehen, und die Beziehung zwischen den Parteien ist ausschließlich die eines unabhängigen Unternehmers. Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, Verpflichtungen zu übernehmen oder zu begründen oder Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen der anderen Partei abzugeben, weder ausdrücklich noch stillschweigend, oder die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden.
  3. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen des Staates Delaware und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen einer anderen Gerichtsbarkeit. Das Bundes- oder Landesgericht in Delaware ist der Gerichtsstand für alle Klagen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen. Leitet eine Partei ein Verfahren in Bezug auf dieses Abkommen ein, so hat die in einem solchen Verfahren obsiegende Partei Anspruch auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten für Ansprüche, die sich aus diesem Abkommen ergeben.
  4. Dienste von Drittanbietern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Remo in Verbindung mit dem Dienst Dienstleistungen Dritter (einschließlich Hosting-Infrastrukturen) in Anspruch nimmt (die "Dienstleistungen Dritter"). Für die Zwecke dieser Vereinbarung können solche Drittanbieter-Dienste ihren eigenen Bedingungen unterliegen.
  5. Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung können von einer der Vertragsparteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen, abgetreten oder delegiert werden, und jeder Versuch einer Übertragung, Abtretung oder Delegation ohne diese Zustimmung ist nichtig und ohne Wirkung. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Vertragspartei ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Erben, Verwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
  6. Änderungen und Verzichtserklärungen. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen sowie der Verzicht auf Rechte im Rahmen dieses Abkommens sind für eine Partei nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet werden. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung (ganz oder teilweise) seitens einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieses Abkommens gilt als Verzicht darauf oder hat Auswirkungen auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel. Alle Rechte und Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung sind kumulativ und schließen andere Rechte oder Rechtsmittel, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht vorgesehen sind, nicht aus. Der Verzicht auf eine Verletzung oder Nichterfüllung oder eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung dar.
  7. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen oder Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und können persönlich zugestellt, bei einem Nachtkurier hinterlegt, per bestätigter E-Mail oder per Fax versandt oder per Einschreiben oder Rückschein mit vorausbezahltem Porto an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse der empfangenden Partei oder an eine andere Adresse, die der anderen Partei von einer der beiden Parteien schriftlich mitgeteilt wird, gesandt werden. Eine solche Mitteilung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem sie zugestellt wird. Die Mitteilung wird 10 Tage nach ihrer Hinterlegung zum Zwecke der Zustellung oder mit dem Datum der Empfangsbestätigung per Fax, E-Mail oder Kurierdienst wirksam, je nachdem, was zuerst eintritt.
  8. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nach den Regeln des Rechts oder der öffentlichen Ordnung nicht durchsetzbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung dennoch in vollem Umfang in Kraft. Nach der Feststellung, dass eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Vereinbarung so zu ändern, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in akzeptabler Weise verwirklicht wird, damit die hierin vorgesehenen Transaktionen erfüllt werden.
  9. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist keine der Vertragsparteien für Leistungsausfälle oder Verzögerungen verantwortlich, die ganz oder teilweise auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt (Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Erdbeben usw.), Pandemien, Terroranschläge, Unruhen, Unterbrechung der Telekommunikation, Unterbrechung der Stromversorgung oder anderer wichtiger Dienste, Arbeitsstörungen, Beendigung von Diensten Dritter.), eine Pandemie, terroristische Handlungen, zivile Unruhen, Unterbrechung der Telekommunikation, Unterbrechung der Stromversorgung oder anderer wesentlicher Dienste, Unterbrechung oder Beendigung von Diensten Dritter, Arbeitsunruhen, Vandalismus, Unterbrechung von Kabeln, Computerviren oder andere ähnliche Vorfälle oder böswillige oder rechtswidrige Handlungen Dritter (ein "Ereignis höherer Gewalt").
  10. Remo-Vertragspartei. "Remo-Vertragspartei" bezeichnet die in der nachstehenden Tabelle angegebene Partei, basierend auf dem Land, das mit der steuerlichen Registrierung und/oder der Rechnungsadresse des Kunden verbunden ist ("Kundenland"). Ändert der Kunde sein Kundenland in ein Land, das in der nachstehenden Tabelle mit einer anderen Remo-Vertragspartei identifiziert ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Vereinbarung ohne weitere Maßnahmen der Parteien an die neue Remo-Vertragspartei übertragen wird.

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