Zusatz zum Datenschutz

Datum des Inkrafttretens: 5. November 2020

Dieser Datenschutzzusatz (Addendum) gilt zwischen Ihnen als Kunde oder Benutzer und uns, Remo USA, Inc. und ist Teil unserer auf unserer Website veröffentlichten Benutzer- und Kundenbedingungen. Dieser Nachtrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn Sie den Dienst nutzen und wenn europäische Gesetze gelten.

Definitionen

  1. Begriffe in Großbuchstaben, die hier nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Nutzungsbedingungen gegeben wird. Wenn die nachstehenden Begriffe in den Nutzungsbedingungen nicht definiert sind, gelten für sie die nachstehenden Definitionen.
  2. "EWR" bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
  3. "Europäische Gesetze" sind (a) die DSGVO und (b) alle anderen Datenschutzgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) oder der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der DSGVO, einschließlich des United Kingdom (UK) Data Protection Act 2018 und aller Ersatzgesetze, die das Vereinigte Königreich aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU umgesetzt hat, sowie das Bundesdatenschutzgesetz vom 19. Juni 1952 (Schweiz).
  4. "Allgemeine Datenschutzverordnung" oder "GDPR" bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
  5. "Außereuropäische Gesetze" sind Gesetze, die außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz gelten.
  6. "Eingeschränkte Übertragung" bedeutet
  7. eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Ihnen an uns, oder
  8. Eine Weiterleitung personenbezogener Daten zwischen uns und einem anderen Auftragsverarbeiter oder zwischen zwei unserer Niederlassungen.
  9. "Standardvertragsklauseln" sind die Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in Drittländern, die kein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Artikel 46 der DSGVO gewährleisten.
  10. "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet einen von uns beauftragten Auftragsverarbeiter, der in Ihrem Auftrag bestimmte Verarbeitungstätigkeiten durchführt.
  11. Die Begriffe "Kommission", "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "betroffene Person", "Mitgliedstaat", "personenbezogene Daten", "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Verarbeitung (einschließlich "Verarbeitung")", "Auftragsverarbeiter" und "Aufsichtsbehörde" haben die Bedeutung, die ihnen oder ähnlichen Begriffen in der Datenschutz-Grundverordnung zukommt.
  12. Die Begriffe "Datenimporteur" und "Datenexporteur" haben die ihnen in den Standardvertragsklauseln zugewiesene Bedeutung.

Geltungsbereich der europäischen Gesetze

  1. Europäisches Recht findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Anwendung, wenn zum Beispiel:
  2. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung im Gebiet des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz; und/oder
  3. Die personenbezogenen Daten beziehen sich auf betroffene Personen, die sich im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz befinden, und die Verarbeitung bezieht sich auf das Anbieten des Dienstes im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz oder auf die Überwachung des Verhaltens der betroffenen Personen, soweit ihr Verhalten im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz stattfindet.
  4. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz gelten außereuropäische Gesetze.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  1. Um den Dienst bereitzustellen, müssen wir in Bezug auf die von Ihnen oder in Ihrem Namen übermittelten persönlichen Daten:
  2. alle europäischen Gesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten und
  3. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Ihre dokumentierte Anweisung hin, es sei denn, die Verarbeitung ist durch europäische Gesetze, denen wir unterliegen, vorgeschrieben. In diesem Fall werden wir Sie, soweit dies nach den europäischen Gesetzen zulässig ist, vor der entsprechenden Verarbeitung der personenbezogenen Daten über diese gesetzliche Vorschrift informieren, es sei denn, das Gesetz verbietet eine solche Information aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
  4. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Anweisung von Ihnen, wie in den Nutzungsbedingungen festgelegt und wie bei der Registrierung eines Kontos und der Organisation einer Veranstaltung oder eines Arbeitsplatzes für die Nutzung des Dienstes festgelegt. Wenn Ihre dokumentierte Anweisung unserer Meinung nach gegen europäisches Recht verstößt oder wenn wir Ihre dokumentierte Anweisung aus irgendeinem Grund nicht einhalten können, werden wir Sie informieren und gemeinsam nach einer Alternative suchen, und wenn eine Alternative nicht machbar ist, können Sie den Dienst gemäß den Nutzungsbedingungen kündigen.
  5. Sie weisen uns an (und ermächtigen uns, jeden Unterverarbeiter anzuweisen):
  6. Persönliche Daten verarbeiten; und
  7. Insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten in ein beliebiges Land oder Gebiet, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist.
  8. Anhang 1 dieses Nachtrags enthält bestimmte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns, wie sie in Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung (und möglicherweise in gleichwertigen Anforderungen anderer europäischer Gesetze) vorgeschrieben sind. Sie können durch schriftliche Mitteilung an uns von Zeit zu Zeit angemessene Änderungen an Anhang 1 vornehmen, die Sie für notwendig erachten, um diese Anforderungen zu erfüllen. Anhang 1 (auch in der gemäß diesem Abschnitt 3.d. geänderten Fassung) begründet weder für Sie noch für uns irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen.
  9. Unsere Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt diesem Datenschutzzusatz, unseren Nutzungsbedingungen (Link), unserem Datenschutzhinweis (Link) und unserem Cookie-Hinweis (Link).

Verantwortlichkeiten von Bearbeiter und Controller

  1. Sie als Nutzer oder Kunde des Dienstes sind der für die Verarbeitung Verantwortliche, und wir sind der Auftragsverarbeiter, es sei denn, Sie handeln als Auftragsverarbeiter, in diesem Fall sind wir der Unterauftragsverarbeiter. In diesem Fall sind wir der Unterauftragsverarbeiter. Wenn Sie ein Auftragsverarbeiter sind, garantieren Sie, dass unsere Ernennung zum Unterauftragsverarbeiter von dem jeweiligen Verantwortlichen genehmigt wurde. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher sichern Sie zu und gewährleisten, dass (a) Sie über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten verfügen und (b) die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Klagen Dritter im Zusammenhang mit (a) der Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und (b) rechtswidrigen Inhalten und der Verletzung von Rechten Dritter frei.
  2. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher sind Sie allein dafür verantwortlich, eine unabhängige Entscheidung darüber zu treffen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Dienst Ihren Anforderungen entsprechen, einschließlich Ihrer Sicherheitsverpflichtungen nach der DSGVO oder anderen europäischen Gesetzen.

Personal

  1. Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben könnten, diese auch erhalten:
  2. in jedem Fall einen streng begrenzten Zugang zu denjenigen Personen haben, die die personenbezogenen Daten kennen und auf sie zugreifen müssen, soweit dies für die Zwecke dieses Nachtrags und zur Einhaltung der europäischen Gesetze im Rahmen ihrer individuellen Pflichten unbedingt erforderlich ist, und
  3. die einer Vertraulichkeitsverpflichtung oder einer beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Sicherheit

  1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Inhalts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des unterschiedlich wahrscheinlichen und schwerwiegenden Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen setzen wir in Bezug auf die Art der personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, gegebenenfalls einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO genannten Maßnahmen. Diese Sicherheitsmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur:
  2. Verschlüsseln Sie persönliche Daten;
  3. Sie tragen dazu bei, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit unserer Systeme und Dienste zu gewährleisten;
  4. Hilfe bei der rechtzeitigen Wiederherstellung DeepL von persönlichen Daten nach einem Vorfall; und
  5. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit
  6. Bei der Bewertung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigen wir insbesondere die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Wir können diese Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, vorausgesetzt, dass diese Aktualisierungen nicht zu einer allgemeinen Verschlechterung führen.

Unterprozessoren

  1. Sie ermächtigen uns zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern gemäß diesem Abschnitt 7 (und gestatten jedem gemäß diesem Abschnitt 7 beauftragten Unterauftragsverarbeiter die Beauftragung).
  2. Wir können die von uns zum Zeitpunkt dieses Nachtrags bereits beauftragten Unterauftragsverarbeiter weiterhin nutzen, sofern wir so bald wie möglich die in Abschnitt 7.c dargelegten Verpflichtungen erfüllen.
  3. Auf Anfrage übermitteln wir eine Liste der Kategorien der von uns beauftragten Unterauftragsverarbeiter, geordnet nach der Art der von jedem Unterauftragsverarbeiter durchgeführten Verarbeitung.
  4. In Bezug auf jeden Subprozessor werden wir:
  5. Führen Sie vor der ersten Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Unterauftragsverarbeiter (oder gegebenenfalls gemäß Abschnitt 7.b.) eine angemessene Due-Diligence-Prüfung durch (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und des Zwecks der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen), um festzustellen, ob der Unterauftragsverarbeiter in der Lage ist, das in diesem Nachtrag vorgeschriebene Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten.
  6. einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die Vereinbarung zwischen uns einerseits und dem Unterauftragsverarbeiter andererseits regelt und Bedingungen enthält, die mindestens das gleiche Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten wie die in diesem Nachtrag dargelegten und die Anforderungen von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen und insbesondere ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen in einer Weise bieten, dass die Verarbeitung den Anforderungen der europäischen Gesetze entspricht;
  7. Wenn die Vereinbarung eine eingeschränkte Übermittlung beinhaltet, nehmen Sie die Standardvertragsklauseln zu allen relevanten Zeitpunkten zwischen uns einerseits und dem Unterauftragsverarbeiter andererseits in diesen Nachtrag auf, oder sorgen Sie dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter vor der ersten Verarbeitung der personenbezogenen Daten einen Vertrag mit Ihnen abschließt, der die Standardvertragsklauseln enthält; und
  8. Wir beaufsichtigen jeden Unterauftragsverarbeiter, damit die Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 3.a., 5, 6, 8.a., 9.b., 10 und 12 erfüllt werden.

Rechte der betroffenen Personen

  1. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung werden wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, soweit dies zur Erfüllung unserer Verpflichtungen möglich ist, um auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß allen europäischen Gesetzen zu reagieren.
  2. Wenn wir eine Anfrage von einer betroffenen Person erhalten und die Anfrage Sie identifiziert, werden wir Sie benachrichtigen; wenn ein Unterauftragsverarbeiter eine Anfrage erhält, wird der Unterauftragsverarbeiter uns benachrichtigen, und wir werden Sie benachrichtigen.

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Wir werden Sie unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen, sobald wir von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangen, und Ihnen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen und der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den europäischen Gesetzen nachzukommen.
  2. Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten und die von Ihnen angeordneten angemessenen kommerziellen Schritte unternehmen, um Sie bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung jeder solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterstützen.

Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

  1. Wir unterstützen Sie in angemessener Weise bei allen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Datenschutzbehörden, die Sie nach vernünftigem Ermessen gemäß Artikel 35 und 36 der Datenschutz-Grundverordnung oder gleichwertigen Bestimmungen anderer europäischer Gesetze für erforderlich halten, wobei wir in jedem Fall die Art der Verarbeitung und die uns zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigen.

Löschung oder Rückgabe von personenbezogenen Daten

  1. Vorbehaltlich der Abschnitte 11.b. und 11.c. löschen wir auf Ihre schriftliche Anweisung hin unverzüglich alle Kopien der personenbezogenen Daten und sorgen für deren Löschung.
  2. Vorbehaltlich des Abschnitts 11.c. können Sie nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an uns verlangen, dass wir:
  3. Ihnen unverzüglich eine vollständige Kopie aller personenbezogenen Daten durch sichere Dateiübertragung in einem Format zukommen zu lassen, das Sie uns in angemessener Weise mitgeteilt haben; und
  4. alle anderen Kopien der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen und deren Löschung zu veranlassen.
  5. Wir und jeder Unterauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur in dem Umfang und für den Zeitraum aufbewahren, wie es die europäischen Gesetze vorschreiben, und immer unter der Voraussetzung, dass die Vertraulichkeit personenbezogener Daten gewahrt bleibt und personenbezogene Daten nur für den Zweck bzw. die Zwecke verarbeitet werden, die in den europäischen Gesetzen, die ihre Speicherung vorschreiben, festgelegt sind, und für keinen anderen Zweck.
  6. Auf Wunsch bescheinigen wir Ihnen schriftlich, dass wir diesen Abschnitt 11 vollständig eingehalten haben.

Prüfungsrechte

  1. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob wir unsere Verpflichtungen gemäß den europäischen Gesetzen einhalten, soweit wir als Auftragsverarbeiter in Ihrem Namen handeln. Wenn die DSGVO auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Anwendung findet, können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Prüfer Inspektionen oder Audits gemäß den in den Abschnitten 12.b.-12.e. beschriebenen Verfahren durchführen, um zu bestätigen, dass wir unsere Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der DSGVO einhalten.
  2. Alle Anfragen für Audits müssen an success@remo.co gesendet werden . Nach Erhalt einer solchen Anfrage dürfen wir nicht mehr als einmal pro Jahr, wobei unsere angemessenen Kosten für die Erfüllung einer solchen Anfrage von Ihnen zu tragen sind, wir:
  3. besprechen und vereinbaren im Voraus den angemessenen Zeitpunkt für den Beginn, den Umfang und die Dauer von Sicherheits- und Vertraulichkeitskontrollen, die für die Prüfung gelten; und
  4. Wir können schriftlich Einspruch gegen einen von Ihnen mit der Durchführung einer Prüfung beauftragten Prüfer erheben, wenn dieser nach unserer angemessenen Meinung nicht ausreichend qualifiziert oder unabhängig, ein Konkurrent von uns oder anderweitig offenkundig ungeeignet ist. Ein solcher Einspruch unsererseits verpflichtet Sie, einen anderen Prüfer zu bestellen oder die Prüfung selbst durchzuführen.
  5. Ungeachtet des Abschnitts 12.b. werden wir eine Verlängerung vereinbaren, wenn Ihr Antrag auf eine Prüfung in die Zeit des Quartals- oder Jahresendes oder in eine andere Zeit fällt, in der wir Ihrem Antrag nicht in angemessener Weise nachkommen können.
  6. Sie müssen vor einer solchen Prüfung eine Vertraulichkeitsvereinbarung in einer für uns zufriedenstellenden Form und Substanz abschließen. Um Zweifel auszuschließen, ist es Ihnen nicht gestattet, Daten unserer anderen Kunden oder Partner zu prüfen.
  7. Sie tragen Ihre eigenen Kosten und Auslagen in Bezug auf die in diesem Abschnitt 12 beschriebenen Audits. Sie werden sich bei der Ausübung der Rechte aus diesem Abschnitt 12 nach Kräften bemühen, die Störung unserer Geschäftstätigkeit so gering wie möglich zu halten. Sie müssen sich in angemessener Weise bemühen (und jeden Ihrer beauftragten Prüfer beaufsichtigen, damit dieser sich bemüht), Schäden, Verletzungen oder Störungen unserer Räumlichkeiten, Ausrüstung, unseres Personals und unserer Geschäftstätigkeit zu vermeiden (oder, falls dies nicht zu vermeiden ist, zu minimieren), während sich Ihr Personal im Zuge einer solchen Prüfung oder Inspektion auf unserem Gelände aufhält.

Eingeschränkte Übertragungen

  1. Vorbehaltlich des Abschnitts 13.c. schließen Sie (als "Datenexporteur") und wir (als "Datenimporteur") hiermit Standardvertragsklauseln in Bezug auf jede eingeschränkte Übertragung ab.
  2. Die Standardvertragsklauseln treten gemäß diesem Abschnitt 13.b. am späteren Zeitpunkt in Kraft:
  3. Der Datenexporteur wird zu einer Partei,
  4. Der Datenimporteur wird zu einer Partei,
  5. Beginn der jeweiligen eingeschränkten Übertragung.
  6. Abschnitt 13.a. gilt nur dann für eine eingeschränkte Übermittlung, wenn er zusammen mit anderen nach vernünftigem Ermessen durchführbaren Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften (zu denen, um Zweifel auszuschließen, nicht die Einholung von Einwilligungen der betroffenen Personen gehört) dazu führt, dass die betreffende eingeschränkte Übermittlung ohne Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften stattfinden kann.
  7. Wir gewährleisten und sichern zu, dass vor Beginn einer eingeschränkten Übertragung an einen Unterauftragsverarbeiter unser Eintritt in die Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 13.a. und unsere Zustimmung zu Änderungen dieser Standardvertragsklauseln gemäß diesem Abschnitt 13.d. als Vertreter für und im Namen dieses Unterauftragsverarbeiters ordnungsgemäß und wirksam von diesem Unterauftragsverarbeiter genehmigt (oder nachträglich ratifiziert) wurde.

Allgemeine Begriffe

  1. Unbeschadet der Klauseln 7 (Schlichtung und Gerichtsstand) und 9 (Anwendbares Recht) der Standardvertragsklauseln unterliegen alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich wie auch immer aus diesem Nachtrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand, seine Gültigkeit oder seine Beendigung oder die Folgen seiner Nichtigkeit, sowie dieser Nachtrag und alle außervertraglichen oder sonstigen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Nachtrag ergeben, den Bestimmungen zur Rechtswahl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden entsprechend ausgelegt.
  2. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesem Nachtrag und den Standardvertragsklauseln haben die Standardvertragsklauseln Vorrang. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Nachtrags und anderen Vereinbarungen zwischen uns beiden, einschließlich (sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart und im Namen von uns beiden unterzeichnet) Vereinbarungen, die nach dem Datum dieses Nachtrags abgeschlossen wurden oder angeblich abgeschlossen wurden, sind die Bestimmungen dieses Nachtrags maßgebend.
  3. Sie sind berechtigt, Änderungen an den Standardvertragsklauseln (einschließlich der gemäß Abschnitt 13.a. abgeschlossenen Standardvertragsklauseln) vorzunehmen, die für die einem bestimmten europäischen Recht unterliegenden eingeschränkten Übermittlungen gelten und die aufgrund einer Änderung oder Entscheidung einer nach diesem europäischen Recht zuständigen Behörde erforderlich sind, damit diese eingeschränkten Übermittlungen ohne Verstoß gegen dieses europäische Recht durchgeführt (oder fortgesetzt) werden können, und andere Änderungen dieses Nachtrags vorzuschlagen, die Sie nach vernünftigem Ermessen für erforderlich halten, um die Anforderungen des anwendbaren Rechts zu erfüllen. Wenn Sie derartige Änderungen vornehmen oder vorschlagen, werden wir unverzüglich mit Ihnen zusammenarbeiten (und sicherstellen, dass alle betroffenen Unterauftragsverarbeiter unverzüglich mit uns zusammenarbeiten), damit gleichwertige Änderungen an einer gemäß Abschnitt 7.d. getroffenen Vereinbarung vorgenommen werden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Nachtrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt der Rest dieses Nachtrags gültig und in Kraft. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist entweder so zu ändern, dass sie gültig und durchsetzbar ist, oder, falls dies nicht möglich ist, so auszulegen, als ob der ungültige oder undurchsetzbare Teil nie enthalten gewesen wäre.

ANHANG 1: DETAILS DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Dieser Anhang 1 enthält bestimmte Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung.

GEGENSTAND DER VERARBEITUNG

Unsere Bereitstellung des Dienstes für Sie

DAUER DER BEARBEITUNG

Bis Sie Ihr Konto löschen oder ein Ereignis oder einen Arbeitsbereich löschen

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes für Sie in Übereinstimmung mit diesem Datenschutzzusatz

ART DER ZU VERARBEITENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN

Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen

KATEGORIEN VON BETROFFENEN PERSONEN

Personen, die den Dienst nutzen

PFLICHTEN UND RECHTE DES FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN

Ihre Pflichten und Rechte sind in diesem Datenschutzzusatz dargelegt.